ADR

  • Das ADR regelt den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut in Europa, umfassend 52 Länder. Es definiert, welche Güter als Gefahrgut gelten und setzt Sicherheitsmaßnahmen wie spezielle Warntafeln und erforderliche Schulungen für Fahrer fest.
  • Fahrer müssen einen ADR-Schein besitzen und die Einteilung von Gefahrstoffen in verschiedene Klassen verstehen.
  • Das ADR zielt darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit unterschiedlich klassifizierten Gefahrstoffen zu gewährleisten.

ADRUnter dem Begriff ADR wird im Verkehrswesen ein europäisches Übereinkommen verstanden, das den grenzüberschreitenden Straßentransport von Gefahrgut reglementiert. Das Abkommen wurde 1957 in Genf geboren, ausgesprochen bedeutet es „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“.
2019 wurde beschlossen, dass auch nichteuropäische Länder daran teilnehmen dürfen und somit wurde das „européen“ aus der Bezeichnung gestrichen. Derzeit haben sich 52 Nationen, unter anderem die Russische Föderation und das Vereinigte Königreich dem Vertrag unterworfen.

Was wird im ADR geregelt?

Im ADR wird unter Anderem bestimmt, welche Güter ab welcher Menge (2.000-Punkte-Regel) als Gefahrgut zu behandeln sind. Werden die zu transportierenden Waren dem Gefahrgut zugeordnet, müssen Versender, Frachtführer und Empfänger eine Vielzahl an Maßnahmen ergreifen, um ADR-konform zu arbeiten.

Fahrzeugausstattung beim Gefahrguttransport

Das signifikanteste Zeichen für Gefahrgut sind die orangenen Warntafeln, die der Fahrer beim ADR-Transport aufzuklappen hat. Einzige Ausnahme sind Abfalltransporte, hier kommt eine weiße Warntafel mit einem großen, schwarzen „A“ zum Einsatz. Abgesehen davon muss der Transporteur die Gefahrgut-Merkblätter in sämtlichen Sprachen der Länder mitführen, die seine Route betreffen, zusätzlich in der Muttersprache des Fahrers. Ferner müssen geeignete Schutzausrüstungen an Bord sein, um beispielsweise ein Einsickern von auslaufenden Gefahrstoffen in die Kanalisation zu verhindern.

Der ADR-Schein & Gefahrstoffklassen

Der Fahrer/Kurierfahrer muss an einer Sonderschulung teilnehmen und im Besitz eines gültigen ADR-Führerscheins sein. Hier wird beispielsweise die Einteilung in die verschiedenen Gefahrstoffklassen ausgehend von deren Gefährdung vermittelt:

  • Klasse 1: explosive Stoffe
  • Klasse 2: entzündbare Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4: entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 5: entzündend wirkende Stoffe
  • Klasse 6: giftige Stoffe
  • Klasse 7: radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: ätzende Stoffe
  • Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe

 

Häufig sind die Warntafeln zweizeilig beschriftet. Die erste Zahl der oberen Reihe gibt die Gefahrstoffklasse an, die zweite Zahl das Gefährdungspotenzial. Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder „Null“ (z.B. 30) ist minder entzündend (z.B. Diesel) oder die Verdopplung der ersten Zahl (z.B. 33) wäre hoch entzündlich (z.B. Super-Kraftstoff). Welcher Gefahrstoff genau befördert wird, lässt sich aus der unteren Ziffer (der UN-Nummer) in Tabellen nachlesen.